Wir dürfen das jetzt auch.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich durch uns beraten zu lassen.

Sofern Sie zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen Sie sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Bei Pflegegrad 1 und für Menschen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen beziehen, ist die Beratung freiwillig nutzbar. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist der Besuch allerdings halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend durchzuführen.

Für bestehende Kunden liegt der Vorteil auf der Hand, dass wir Sie und Ihre Räumlichkeiten schon kennen. Alle Nichtkunden lernen wir gerne kennen, wenn Sie sich eine Beratung durch uns wünschen.

Wir freuen uns Sie begleiten zu dürfen.

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB Xi

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